Was bleibt wenn wir gehen?

Liebe Naturfreunde,

Machen Sie gerne Spaziergänge durch den morgenfrischen Forst und können lange verharren, um einer schillernden Libelle zuzusehen? Samtiges Moos, singende Vögel, duftende Waldluft, dieses wertvolle Gut können Sie schützen – über Ihre eigene Lebenszeit hinaus.

Mit einer Spende, einer Erbschaft oder einem Vermächtnis an die Natur- und Umweltstiftung Hof sichern Sie diese Natur, die Ihnen viel bedeutet. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Nachlass zu regeln, dann haben Sie mit der Natur- und Umweltstiftung Hof den richtigen Begleiter an Ihrer Seite. Wir vermitteln Ihnen gerne, was alles zu bedenken ist, wie der Gesetzgeber die Erbfolge regelt und wie sich eine Erbschaft steuerlich auswirkt.

Darüber hinaus erfahren Sie, wie Vermächtnisse und Erbschaften unsere Arbeit und damit den Naturschutz stärken. Unsere Umwelt braucht Hilfe – mehr denn je. Viele Begehren von Politik und Wirtschaft gehen zu Lasten einer intakten Natur.

Wir versprechen Ihnen, dass wir mit Ihrer Spende, Ihrer Erbschaft oder Ihrem Vermächtnis verantwortungsvoll umgehen und tiefen Respekt für Ihre Entscheidung haben. Genießen Sie weiterhin die prachtvolle Flora und Fauna an Ihren Spazierwegen, im Wissen, dass Sie einen Beitrag zu deren Erhalt leisten können – über Ihre Lebzeit hinaus.

Ihre Natur- und Umweltstiftung Hof

Vererben Sie an die Natur- und Umweltstiftung Hof

Sie können in Ihrem Testament festlegen, die Natur- und Umweltstiftung Hof zu bedenken. Sie können Ihr Vermögen – oder ein Teil Ihres Vermögens in Form einer Schenkung oder eines Vermächtnisses – in die Natur- und Umweltstiftung einbringen. Dieses kann aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Geldanlagen bestehen.

Die Zukunft nach mir gestalten

Das eigene Testament ist ein sehr persönliches Dokument, welches entscheidend dafür ist: Was kann und vor allem was will ich weitergeben. Für diesen Fall kann neben der Familie und den Liebsten auch eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung dem Vermächtnis bedacht oder zum Erben berufen werden.

Gestalten Sie aktiv die Zukunft: Klären Sie Ihre Erbschaft und bedenken Sie die Natur- und Umweltstiftung Hof in Ihrem Testament. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

Das Testament

Das Verfassen des eigenen Testamentes ist ein sehr persönlicher Vorgang. Er kann dazu beitragen, die eigenen Zukunftsvorstellungen zu strukturieren.

Hierbei sind einige Formalia zu beachten

Das privatschriftliche Testament
  • Ein privatschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben sein.
  • Es ist gültig, wenn es mit dem Ort und Datum versehen und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben wird.
  • Änderungen sind möglich, indem Sie ein neues Testament verfassen.
  • Ein Testament gilt, bis es widerrufen wird oder der Erbfall eintritt.
  • Achten Sie darauf, dass alles Geschriebene lesbar ist; auch Ihre vollständige Unterschrift sollte lesbar und nicht abgekürzt sein.
Das notarielle oder öffentliche Testament
  • Ein notarielles Testament kann durch eine Notarin oder einen Notar aufgeschrieben werden. Sie können auch einen verschlossenen Briefumschlag überreichen, der Ihren letzten Willen enthält.
  • Die Kosten sind abhängig von der Höhe des zum Zeitpunkt der Errichtung vorhandenen Nachlasses.
Das Berliner Testament: Ein gemeinsamer Entschluss
  • Eine gesonderte Form des Testaments für die Absicherung von Ehegatten oder Menschen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
  • Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein; bestimmen ggf. einen Dritten als Schlusserben. Das Erbe erhält zunächst der länger Lebende.
  • Eingetragene Dritte (z.B. Kinder des Paares) erhalten das Erbe nach dem Lebensende beider. Zumeist werden Kinder als Schlusserben eingesetzt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation zu bedenken.
  • Es wird stets von beiden Ehegatten oder verpartnerten Personen errichtet; kann grundsätzlich nur gemeinschaftlich widerrufen werden; wenn also beide leben und geschäftstüchtig sind.
  • Es gilt nur für gesetzlich verbundene Personen, die also verheiratet oder verpartnert sind. Alternativ: Ein Erbvertrag, welcher hilft, die/den Freundin/Freund erbrechtlich abzusichern. Hier empfehlen wir eine juristische Beratung.
Der Verwahrungsort für ein Testament
  • Ein Testament ist ein offizielles Dokument. Sie können es beim Amtsgericht in Ihrer Nähe hinterlegen und werden dann mit einer eigenen Aktennummer in das zentrale Testamentsregister aufgenommen. Sie bezahlen einmalig eine Gebühr. Sie können das Testament jederzeit beim Amtsgericht zurückfordern und durch ein neues ersetzen. Alternativ können Sie Ihr Testament von einer Notarin oder einem Notar verwahren lassen. Hier variieren die Kosten, orientieren sich jedoch an der Höhe Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
  • Das Testament sollte nicht in der eigenen Wohnung oder von Freundinnen und Freunden, bei den Nachbarn und Verwandten verwahrt werden. Hier könnte es durch einen Brand beschädigt werden oder bei einem Umzug verloren gehen. Eine private Wohnung ist kein sicherer Ort für ein so wichtiges Dokument.
Hinweise zur Testamentsvollstreckung

Welche Möglichkeiten haben Sie, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Variante, testamentarische Verfügungen in sichere Hände zu legen.

Wenn Sie zu Lebzeiten vermuten, dass Ihr Testament zu Spannungen führen könnte, Sie anspruchsvolle Regelungen getroffen haben oder Ihr Vermögen sehr umfangreich ist, kann ein Testamentsvollstrecker helfen. Sie oder er regelt alles in Ihrem Sinn und ist dabei neutral.